Die Sozialberatung ist zuständig für die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetztes und der Aufträge der Fürsorgebehörde.
Fürsorge
Besteht nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe, entscheidet die Fürsorgebehörde über die Höhe der Unterstützung wie auch über Massnahmen, welche für die Hilfesuchenden den Wiedereinstieg in die eigene wirtschaftliche Unabhängigkeit bedeuten könnte.
Asyl- und Flüchtlingswesen
Die Fürsorgebehörde regelt die Unterbringung und Betreuung von zugewiesenen Asylsuchenden.
Sozialberatung
Die Sozialberatung bietet Beratung an für Einzelpersonen, Paare und Familien in persönlichen, familiären, sozialen und finanziellen Notlagen.
Die Beratungen für die Gersauer Einwohner und Einwohnerinnen werden durch den Sozialdienst Steinen angeboten. Sie sind vertraulich und kostenlos.
Die Termine können unter 041 833 81 41 oder sozialdienst@steinen.ch vereinbart werden.
Alimentenbevorschussung / Alimenteninkasso
Die Alimentenbevorschussung wird für Kinder ausgerichtet, wenn der zu Unterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht trotz angemessener Inkassoversuche nicht rechtzeitig nachkommt.
Formulare und Interessante Links
Gesuch um Wirtschaftliche Sozialhilfe.pdf
Ambulante Psychiatrie und Psychotherapie Schwyz
Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM)
Fachstelle für Schuldenfragen Kt. Schwyz