Wassergebühren

Zur Finanzierung der Anlagen der Wasserversorgung Gersau sowie für die Wasserlieferung werden von den Grundeigentümern Gebühren erhoben.

Es werden einmalige Anschlussgebühren, Erschliessungsbeiträge, jährliche Grundgebühren und verbrauchsabhängige Wassergebühren (Wasserzinse), gestützt auf das Wasserversorgungs-Reglement des Bezirkes Gersau, erhoben.