Abwassergebühren

Zur Finanzierung der Anlagen der Abwasserversorgung Gersau werden von den Grundeigentümern Gebühren erhoben.

Es werden einmalige Anschlussgebühren, Erschliessungsbeiträge, jährliche Grundgebühren und mengenabhängige Abwassergebühren auf Grundlage des Frischwasserverbrauchs, gestützt auf das Abwasserreglement des Bezirkes Gersau, erhoben.