Die Internetseite der kantonalen Steuerverwaltung Schwyz informiert Sie über ihre Aufgaben und Organisation. Ebenso können Sie auf dieser Seite eine Fristerstreckung beantragen, die provisorische Rechnung anpassen lassen, Wegleitungen und Formulare downloaden und mit Mitarbeitenden Kontakt aufnehmen.
Halten Sie jeweils Ihre PID-Nummer bereit, damit Sie möglichst schnell identifiziert werden können.
Steuerfuss
Steuerfusstabelle Kanton Schwyz
Zuzug und Wegzug
Sie brauchen sich beim Steueramt weder an- noch abzumelden. Dies übernimmt unser Einwohneramt für Sie.
Steuerpflicht
Sie sind in derjenigen Gemeinde für das ganze Jahr steuerpflichtig, in der Sie am Stichtag 31. Dezember Ihren Wohnsitz haben.
Zuzug von einer anderen Gemeinde
Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in Gersau. Ihre Steuerdaten werden von Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde (im Kanton Schwyz) übernommen. Ihre ehemalige Wohnsitzgemeinde darf Sie für dieses Jahr nicht mehr besteuern. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.
Wegzug in eine andere Gemeinde
Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Schadenwehrersatzabgabe. Von Ihnen bereits bezahlte Steuerbeträge überweisen wir Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde (im Kanton Schwyz). Bei Wegzug aus dem Kanton Schwyz überweisen wir zu viel bezahlte Beträge auf Ihr persönliches Konto.
Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich einen Monat bevor Sie wegziehen beim Steueramt Gersau. Sie erhalten von uns eine Steuererklärung, um das Einkommen für das laufende Jahr zu deklarieren. Zusätzlich zur ausgefüllten Steuererklärung benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Pensionskasse über die Höhe der ausbezahlten Freizügigkeitsleistung beziehungsweise Kontoauszüge der Konten der 3. Säule, die Sie auflösen.
Juristische Personen
Zuzüge und Wegzüge werden gemäss dem Handelsregisterauszug vorgenommen.
Interessante Links
Fristerstreckung Steuererklärung
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