Das Kassieramt ist zuständig für die Sicherstellung einer ordnungsgemässen Rechnungsführung, für die Planung und Überwachung des Budgets, der Jahresrechnung und der Finanzplanung.
Das Kassieramt richtet sich nach den Grundsätzen des Finanzhaushaltgesetzes und den dazugehörenden Verordnungen.