Todesfall

Ein Todesfall ist innert zwei Tagen durch die Spital-, Altersheimverwaltung oder durch die Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verwandte) der zuständigen Amtsstelle (Bestattungsamt der Wohngemeinde) zu melden.

Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirkes Gersau, sofern nicht im Spital oder Alterswohnheim gestorben, sind dem Einwohneramt anzuzeigen. Für die Beurkundung ist zwingend die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung im Original abzugeben.

Ausländerinnen und Ausländer
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente für die Beurkundung des Todesfalles (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.