Hundesteuer

Das Einwohneramt stellt Ihnen jedes Jahr die Hundesteuer in Rechnung. Als Grundlage für die Rechnungsstellung dient die zentrale AMICUS-Datenbank, in welcher alle im Bezirk Gersau gehaltenen Hunde bzw. deren Halter registriert sind.

Höhe der Hundesteuer

  • Für einen Nutzhund CHF 40.00
    Als Nutzhund gelten: Zug- und Treibhunde in der Landwirtschaft sowie Jagdhunde, deren Halter im Vorjahr ein Jagdpatent gelöst hatten
  • Für alle anderen Hunde: CHF 100.00
  • Für jeden weiteren Hund pro Haushalt : CHF 200.00
    (CHF 100.00 mehr als die Grundsteuer)
Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können. Die Ausbildung ist mit einem anerkannten Ausweis zu belegen.


Änderungen der AMICUS melden

Damit die Hundesteuer korrekt in Rechnung gestellt werden kann, müssen Sie allfällige Änderungen oder Mutationen (Hundehalterwechsel, Adressänderungen, Anschaffung eines Hundes, Tod eines Hundes etc.) umgehend der AMICUS mitteilen. Neue Hundehalter/innen melden sich vor dem Besuch beim Tierarzt bei der Gemeinde, um sich in AMICUS als Hundehalter registrieren zu lassen. Alsdann erhalten Sie in einem Schreiben von AMICUS ihre Benutzerdaten und das Passwort.


Sie sind neu Hundehalter?
Ich lasse mich als Hundehalter registrieren

Ich melde mich beim Einwohneramt, damit ich in Amicus als Hundehalter/-in erfasst werden kann. Meine Personen-ID (Identifikationsnummer) und mein Passwort für Amicus erhalte ich per E-Mail oder Post zugestellt. Wenn ich umziehe oder heirate, informiere ich meine Gemeinde bzw. zuständige Stelle über die Adress-/Namensänderung. Wenn ich ins Ausland gehe, melde ich das der Gemeinde/zuständigen Stelle, damit ich in Amicus abgemeldet werde.

Sie haben einen neuen Hund?
Ich lasse meinen Hund registrieren

Ich gehe zum Tierarzt, um meinen Hund chippen zu lassen. Dies erledige ich bevor ich ihn weitergebe oder spätestens dann, wenn er drei Monate alt ist. Wenn ich einen Hund aus dem Ausland mitbringe, lasse ich seinen Gesundheitszustand und die Mikrochipnummer von meinem Tierarzt kontrollieren. Der Tierarzt benötigt meine Personen-ID, damit er meinen Hund in Amicus registrieren oder einen Import aus dem Ausland melden kann.

Amicus