Für die Aufenthaltsregelung in einer anderen Gemeinde (Studien-, Erwerbs-, Heimaufenthalt) wird ein Heimatausweis (auch Interimsausweis) benötigt.
Der Heimatausweis wird am Aufenthaltsort hinterlegt. Der Hauptwohnsitz (Niederlassung) bleibt in Gersau bestehen.
Sie können den Heimatausweis am Schalter, telefonisch oder über das Online-Formular bestellen. Bei einem Aufenthalt in Altersheimen oder Pflegeinstitutionen wird der Heimatausweis unbefristet ausgestellt.
Die Kosten für die Ausstellung eines Heimatausweises betragen
für 1 Jahr CHF 20.00 (exkl. Porto)
für 2 Jahre CHF 30.00 (exkl. Porto)