Ein Bestattungswunsch kann bereits zu Lebzeiten schriftlich formuliert und beim Einwohneramt Gersau deponiert werden. Sinnvollerweise sind die nächsten Angehörigen über das Vorhandensein eines Bestattungswunsches in Kenntnis zu setzen. Ein Bestattungswunsch kann jederzeit persönlich oder schriftlich widerrufen werden.
Wichtig:
Bestimmungen über die Bestattung müssen auf jeden Fall separat vom Testament aufbewahrt werden, da die Angehörigen und das Bestattungsinstitut sofort von diesem Wunsch Kenntnis haben müssen und die Testamentseröffnung immer erst nach der Bestattung erfolgt.