Was Sie bei Ihrem Wegzug ins Ausland beachten müssen und wie Sie sich abmelden können, erfahren Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, melden Sie sich bitte frühestens 2 Monate und spätestens 4 Wochen vor Ihrer Abreise sowohl beim Einwohneramt als auch beim Steueramt.
Bei der Abmeldung benötigen wir folgende Informationen und Unterlagen von Ihnen:
Schweizer Staatsangehörige
- Wegzugsdatum, die Adresse im Ausland und eine Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz
- Niederlassungsausweis bzw. Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausgefüllte Abmeldeerklärung. Kann auch direkt am Schalter ausgefüllt werden.
- Ausländerausweis im Original
- Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz