Das Kinderbetreuungsgesetz kommt somit ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 zur Anwendung. Das heisst, dass Kostengutsprachen und Beiträge betreffend die familienergänzende Kinderbetreuung ab dem 1. August 2024 erteilt und ausgerichtet werden können. Für die Umsetzung sind die Gemeinden und der Kanton zuständig.
Finanzielle Unterstützung für Familien
Schwyzer Eltern, welche einer Erwerbstätigkeit oder einer Aus- oder Weiterbildung nachgehen und ihr Kind im Alter von drei Monaten bis Ende Primarschulalter in einem Kinderbetreuungsangebot wie Kindertagesstätte (Kita), Tagesstruktur, Tagesfamilie oder Mittagstisch betreuen lassen, haben bis zu einem anspruchsberechtigten Einkommen von CHF 153'215.-- die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung dafür zu erhalten. Die Ermittlung des anspruchsberechtigten Einkommens ist im Kinderbetreuungsgesetz und in der Kinderbetreuungsverordnung geregelt. Der Kanton und die Gemeinden beteiligen sich zu je 50 % mit einkommensabhängigen Beiträgen an den Kosten der Eltern, welche für familienergänzende Betreuung anfallen.
Ausführliche Informationen und den Beitragsrechner für die Kinderbetreuung finden Sie hier.