Die Friedhofverwaltung ist zuständig für die Zuteilung der gewünschten Grabplätze (Vorzugs- und Familiengräber, Urnengräber, Einzelgräber sowie Gemeinschaftsgrab) und die Miete von Vorzugs- und Familiengräbern (Neukonzession und Verlängerung) sowie für die Koordination der Grab-Vorbereitungen.
Für die kirchliche Bestattung wenden sich die Angehörigen direkt an die Pfarrämter der jeweiligen Konfession. Informationen finden Sie unter Religion & Glauben.
Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen im Bezirk Gersau.pdf