Einbürgerungsverfahren

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und das Schweizer Bürgerrecht erwerben oder Schweizer Bürgerin oder Bürger sind und das das Bürgerrecht von Gersau erwerben möchten, ist die Bezirkskanzlei Ihre erste Anlaufstelle.

Ordentliche Einbürgerung

Der Leitfaden Verfahrensablauf der ordentlichen Einbürgerung von Ausländer* im Kanton Schwyz informiert Sie über die Voraussetzungen und das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung. Dieses ist ein dreistufiges Verfahren von Gemeinde, Kanton und Bund. Das Ablaufschema des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens gibt Ihnen einen Überblick über das Vorgehen.

Die Gesuchsformulare finden Sie auf dieser Seite zum downloaden oder können bei der Bezirkskanzlei bezogen werden.

Die ausgefüllten Formulare sind bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Nach der formellen Prüfung durch das Einbürgerungssekretariat des Bezirkes Gersau erfolgt die Publikation im Amtsblatt und die persönliche Anhörung vor der Einbürgerungsbehörde Gersau. Bei einem positiven Bescheid und der damit verbundenen Erteilung des Gemeindebürgerrechts stellt die Gemeinde die Einbürgerungsakten dem Departement des Innern zur weiteren Bearbeitung zu.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Schwyz.


Der Bund kurz erklärt hilft dabei, sich auf die Gesellschaft & Politik Prüfung vorzubereiten. Ebenso empfiehlt sich die Staatskundebroschüre ECHO.

Die Kurs- und Prüfungsdaten finden Sie auf der Homepage des BBZ Pfäffikon.


Erleichterte Einbürgerung

Im erleichterten Verfahren können in ehelicher Gemeinschaft lebende Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern (sofern der schweizerische Teil im Zeitpunkt der Eheschliessung bereits Schweizer Bürger bzw. Bürgerin war) sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils oder staatenlose Kinder eingebürgert werden. Über solche Einbürgerungen entscheidet in einem blossen Verwaltungsverfahren das Staatssekretariat für Migration.

Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung der verschiedenen Personenkategorien werden im Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG) geregelt; insbesondere zum Grundsatz vgl. Art. 20 BüG.

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Migration SEM.