Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Für Beglaubigungen von Unterschriften und Schriftstücken ist der Landschreiber oder dessen Stellvertreter zuständig.
Beglaubigung von Unterschriften
- Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich beim Landschreiber vorzusprechen.
- Sie haben sich mit einem gültigen amtlichen Dokument auszuweisen. (ID / Reisepass / Ausländerausweis)
- Das zu beglaubigende Dokument ist erst in Gegenwart des Landschreibers zu unterzeichnen.
- Beglaubigung einer Unterschrift: CHF 25.00
Jede weitere Unterschrift auf dem gleichen Aktenstück: CHF 10.00
Beglaubigung von Fotokopien
- Bitte bringen Sie das Original-Dokument mit.
- Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden.
- Beglaubigung von Fotokopien: CHF 10.00 pro Seite
Wir beglaubigen auch die Übereinstimmung von Abschriften und Auszügen aus Original-Dokumenten.