Anlassbewilligung

Wer ausserhalb eines bewilligten Gastgewerbebetriebes einen Anlass durchführt, an dem Getränke und Esswaren verkauft oder abgegeben werden, bedarf einer Anlassbewilligung.

Wie bei den Gastwirtschaftsbewilligungen müssen aber auch hier die gastgewerblichen Räume, Anlagen oder Einrichtungen den bau-, lebensmittel-, feuer- und verkehrspolizeilichen Anforderungen genügen.

  • Die Bewilligung wird einer bestimmten Person befristet für einen bestimmten Anlass erteilt.
  • Die Bewilligung kann zum Schutz der Gesundheit der Jugend oder zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit mit Auflagen verbunden werden.

Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung

Gastgewerbegesetz