Das Bauamt ist die zentrale Anlaufstelle für Bauherrschaften und Projektverfasser bezüglich baurechtlichen Fragen. Das Bauamt erteilt Ihnen gerne Auskunft zum Baubewilligungsverfahren sowie über die gesetzlichen Anforderungen gemäss eidgenössischem, kantonalem und kommunalem Recht.
Zum Aufgabenbereich gehören:
- Beratung von Bauherrschaften und Projektverfassern bezüglich baurechtlichen Fragen
- Abgabe von Formularen, Orts- und Zonenpläne sowie Reglemente
- Vollzug des gesetzlichen Baubewilligungsverfahrens
- Baukontrollen
Alle Unterlagen für das Baubewilligungsverfahren sind über das eBau-Portal und 2-fach in Papierform unterzeichnet beim Bezirk Gersau einzureichen.
Elektronisches Baubewilligungsverfahren (eBau):
Interaktives Baureglement:
Gebührenordnung für Baubewilligungen: