Einbürgerungsbehörde

Die Einbürgerungsbehörde besteht aus je einem Vertreter der vier politischen Ortsparteien. Die Frau Bezirksammann und der Bezirksstatthalter sind weitere Mitglieder. Die Einbürgerungsbehörde führt die Einbürgerungsgespräche und entscheidet anschliessend über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts.