Sie leitet das Vorverfahren und erhebt Beweise, namentlich führt sie Einvernahmen durch, ordnet Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen an oder beantragt Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht. Bei geringfügigen bis mittleren Straftaten schliesst sie die Strafuntersuchung mit Strafbefehl ab. In schweren Fällen erhebt sie gegebenenfalls Anklage und vertritt diese vor dem zuständigen Gericht. Sodann leistet sie internationale und nationale Rechtshilfe in Strafsachen. In Jugendstrafsachen vollzieht sie ausserdem die ausgesprochenen Strafen und Massnahmen.
Die Staatsanwaltschaft ist dem Sicherheitsdepartement unterstellt und wird durch den Oberstaatsanwalt geleitet. Sie ist in fünf Abteilungen und den Zentralen Dienst gegliedert.
Für die Entgegennahme von Strafanzeigen ist der Zentrale Dienst zuständig.