Die Schlichtungsbehörde im Mietwesen setzt sich aus einer gleichen Zahl von Vermieter- und Mietvertretern sowie einem neutralen Präsidenten zusammen. Im Kanton Schwyz verfügt jeder Bezirk über eine eigene Schlichtungsbehörde.
Hauptaufgaben
Die Schlichtungsbehörden haben bei der Miete unbeweglicher Sachen von Gesetzes wegen zwei Hauptaufgaben zu erfüllen:
- Beratung in mietrechtlichen Fragen
- Vermittlungstätigkeit
Zur Vermittlungstätigkeit werden bei Mietstreitigkeiten Schlichtungsverhandlungen durchgeführt. Ein mietrechtlicher Streit kann nicht direkt beim Gericht anhängig gemacht, sondern muss immer zuerst von der Schlichtungsbehörde behandelt werden.
Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Bereiche Anfechtung von Kündigungen, Erstreckung von Mietverhältnissen, Mietzinserhöhungen und -senkungen, Mietzinsausstände, Nebenkosten sowie Probleme im Zusammenhang mit Wohnungsübernahmen und -abgaben.