Der Bezirk Gersau ist Träger der Rechtspflege im Bezirk Gersau. Das Bezirksgericht Gersau ist erstinstanzliches Gericht für alle Zivilsachen sowie für jene Strafsachen, welche nicht in die Zuständigkeit des kantonalen Strafgerichts fallen. Für die Verfolgung von Straftaten ist die Staatsanwaltschaft zuständig.