Welche Befugnisse der Bezirksgemeindeversammlung als Organ der Gemeinde / des Bezirkes gemäss Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) zu stehen, erfahren Sie hier:
- Sie kann eine Gemeindeordnung erlassen.
- Sie wählt den Bezirksrat, den Landschreiber, den Vermittler und seinen Stellvertreter sowie die Rechnungsprüfer.
- Sie erlässt Rechtssätze, soweit nicht nach kantonalem Recht ein anderes Organ zuständig ist.
- Sie setzt den Voranschlag, die Nachkredite und den Steuerfuss fest.
- Sie genehmigt die Rechnung.
- Sie erlässt die Dienst- und Gehaltsordnung für das Personal der Gemeinde und ihrer Anstalten.
An der Bezirksgemeindeversammlung werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B.
- die Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten
- der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken
Die Befugnisse unterstehen dem Gemeindeorganisationsgesetz (GOG).