Die Bezirksgemeindeversammlung ist das oberste, gesetzgebende Organ der Gemeinde / des Bezirkes (Legislative).
Die Bezirksgemeindeversammlung wird aus allen stimmberechtigten Schweizer Bürgern gebildet, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und in der betreffenden Gemeinde ihren politischen Wohnsitz begründet haben.
Jährlich finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt:
- Die Rechnungs-Gemeindeversammlung bis spätestens Mitte Mai
- Die Budget-Gemeindeversammlung bis spätestens Mitte Dezember